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ISBN/EAN: 978-3-428-14984-1
Einband: kartoniertes Buch
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Auflage:
1. Auflage 2016
1. Auflage 2016
Erschienen am:
06.10.2016
06.10.2016
Sprache:
Deutsch
Deutsch
Umfang:
299 S.
299 S.
Hersteller:
Duncker & Humblot GmbH
info@duncker-humblot.de
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
DE 12165 Berlin
Duncker & Humblot GmbH
info@duncker-humblot.de
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Eheliche Vermögensausgestaltung im Korsett des Grundgesetzes.
Zu den zivilrechtlichen Grenzen des Verzichts auf das Pflichtteilsrecht und des Ausschlusses des Zugewinnausgleichs., Schriften zum Bürgerlichen Recht 460
109,90 €
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Beschreibung
Jahrzehntelang blieben ehevertragliche Vereinbarungen von einer durchgreifenden Inhaltskontrolle verschont. Erst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts änderte dies. In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof - freilich auf Grundlage von insbesondere zivilrechtlichen Überlegungen - Leitplanken für die Inhaltskontrolle von Eheverträgen, in deren Mittelpunkt die sogenannte Kernbereichslehre steht. Von dieser Inhaltskontrolle blieben das eheliche Güterrecht und der Pflichtteilsverzicht weitgehend unberührt. Jedoch bilden das Güter- und Erbrecht der Eheleute oftmals die wirtschaftlich bedeutendsten Rechte bei Beendigung der Ehe durch Scheidung bzw. Tod des anderen Ehegatten. Daher verwundert es nicht, dass diese beiden Rechtsinstitute in jüngster Vergangenheit zunehmend in den Fokus des wissenschaftlichen Interesses bei der Inhaltskontrolle der Vermögensausgestaltung der Eheleute gerieten. Die Arbeit zeigt auf der Basis der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte - dem Ausgangspunkt der durch das Bundesverfassungsgericht angestoßenen Inhaltskontrolle von Eheverträgen - die Grenzen des Verzichts des auf Versorgung des Ehegatten gerichteten Pflichtteilsrechts auf. Daneben wird eine indisponible güterrechtliche Teilhabe verfassungsrechtlich geschützt. Hierbei handelt es sich um das Recht auf eine grundsätzliche Teilhabe an einem nicht schon bei Beginn der Ehe - etwa durch einen bereits vorgezeichneten Karriereweg - angelegten Vermögensaufbau. Demnach ist diese grundsätzliche Teilhabe auf einen nicht vorhersehbaren, schicksalhaften Vermögensaufbau gerichtet.
Über Johannes Burkhardt
Der Autor ist Notarassessor bei der Notarkammer Koblenz.